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   BVerwG, 10.05.1985 - 1 B 51.85   

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BVerwG, 10.05.1985 - 1 B 51.85 (https://dejure.org/1985,2311)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1985 - 1 B 51.85 (https://dejure.org/1985,2311)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1985 - 1 B 51.85 (https://dejure.org/1985,2311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit einer Ausweisung eines Ausländers wegen Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichen Tatsachen mangels Kenntnis - Pflicht der Behörde bei der Ermessensausübung Umstände von Amts wegen zu ermitteln - Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1985 - 1 B 51.85
    Weist der Ausländer auf einen solchen Umstand nicht hin und hat die Behörde deshalb bei Erlaß ihrer Ermessensentscheidung keine Kenntnis von ihm, so daß sie ihn in die Ermessensabwägung nicht einstellen kann, so ist die Ermessensentscheidung deswegen nicht rechtsfehlerhaft (Beschluß vom 31. August 1984 - BVerwG 1 B 21.84 - vgl. ferner z.B. BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1985 - 1 B 51.85
    Davon abgesehen sei zu dem Hinweis des Klägers auf die Folgen, die sich aus seiner Ausweisung für seine Lebensgefährtin und deren beide (im maßgeblichen Zeitpunkt 11 und 12 Jahre alten) Kinder ergeben, bemerkt: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß eine erforderliche Ausweisung eines Ausländers in der Regel nicht einmal dann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit unterbleiben, wenn der Ausländer im Bundesgebiet mit seinem ausländischen Ehepartner und ehelichen Kindern zusammenlebt; im allgemeinen ist dem ausländischen Ehegatten und den minderjährigen Kindern im Interesse der ehelichen und familiären Gemeinschaft die gemeinsame Rückkehr mit dem Ausgewiesenen in den Heimtatstaat zuzumuten (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]).
  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 21.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1985 - 1 B 51.85
    Weist der Ausländer auf einen solchen Umstand nicht hin und hat die Behörde deshalb bei Erlaß ihrer Ermessensentscheidung keine Kenntnis von ihm, so daß sie ihn in die Ermessensabwägung nicht einstellen kann, so ist die Ermessensentscheidung deswegen nicht rechtsfehlerhaft (Beschluß vom 31. August 1984 - BVerwG 1 B 21.84 - vgl. ferner z.B. BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Bei der einem Rauschgifttäter in seinem Heimatstaat drohenden erneuten Bestrafung bis hin zur Todesstrafe handelt es sich auch nicht um einen ausschließlich den persönlichen Lebensbereich des Ausländers betreffenden Umstand, dem - wenn nicht vom Ausländer selbst geltend gemacht - nach der Rechtsprechung des Senats die Behörde von Amts wegen nicht nachzugehen braucht (Beschluß vom 10. Mai 1985 - BVerwG 1 B 51.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so ist darin kein Aufklärungsmangel nach § 24 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NW und damit kein Entscheidungsmangel zu sehen, da es Sache des Klägers war, der Ausländerbehörde solche Umstände mitzuteilen, die allein seinen Lebensbereich betreffen; dazu rechnen nach der Rechtsprechung des Senats die durch die Ausweisung betroffenen Beziehungen zu einer Frau, mit der der Ausländer nicht verheiratet ist (Beschluß vom 10. Mai 1985 - BVerwG 1 B 51.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108).

    Bei der einem Rauschgifttäter in seinem Heimatstaat drohenden erneuten Bestrafung bis hin zur Todesstrafe handelt es sich auch nicht um einen ausschließlich den persönlichen Lebensbereich des Ausländers betreffenden Umstand, dem - wenn nicht vom Ausländer selbst geltend gemacht - nach der Rechtsprechung des Senats die Behörde von Amts wegen nicht nachzugehen braucht (Beschluß vom 10. Mai 1985 - BVerwG 1 B 51.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108).

  • VG Sigmaringen, 06.12.2023 - 6 K 1929/21

    Soldatenrecht; verlangte Erstattung von Ausbildungsgeld nach Entlassung; Hinweise

    Eine fehlerhafte Ermessensausübung wegen Nichtberücksichtigung von Sachverhalt ist jedoch nur anzunehmen, wenn die Behörde einen Sachverhalt trotz Kenntnis nicht berücksichtigt hat oder ihre Unkenntnis auf fehlerhafter bzw. unterlassener Sachverhaltsermittlung beruht (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1985 - 1 B 51.85 -, InfAuslR 1985, 199; SG Konstanz, Urteil vom 12. April 2012 - S 3 SO 2334/10 -).
  • VG Sigmaringen, 18.11.2016 - 6 K 2177/14

    Anspruch auf Erteilung eines Negativzeugnisses und Untersagung des

    Dies käme nur dann in Betracht, wenn das Regierungspräsidium einen bekannten Sachverhalt nicht berücksichtigt hätte oder die Nichtberücksichtigung auf fehlerhafterweise unterlassener Sachverhaltsermittlung beruhte (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1985 - 1 B 51.85 -, InfAuslR 1985, 199, und vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 u. a. -, BVerwGE 59, 87 [103 f.]; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 Bs 375/03 -, NordÖR 2005, 347).
  • VG Karlsruhe, 17.06.2010 - 7 K 3246/09

    Prüfungsausschluss nach Täuschung

    Da er indes in keiner Weise zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen hat, kann es keinen Ermessensfehler begründen, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung nicht den tatsächlichen Ablauf berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.05.1985 - BVerwG 1 B 51.85 -, InfAuslR 1985, 199).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 31.85

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Beurteilungszeitpunkt

    Bei der einem Rauschgifttäter in seinem Heimatstaat drohenden erneuten Bestrafung bis hin zur Todesstrafe handelt es sich auch nicht um einen ausschließlich den persönlichen Lebensbereich des Ausländers betreffenden Umstand, dem - wenn nicht vom Ausländer selbst geltend gemacht - nach der Rechtsprechung des Senats die Behörde von Amts wegen nicht nachzugehen braucht (Beschluß vom 10. Mai 1985 - BVerwG 1 B 51.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108).
  • VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09

    Löschung aus der Architektenliste

    Die fehlende nähere Aufklärung derartiger Umstände begründet keinen Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz, ihre fehlende Berücksichtigung bei der Ermessensausübung grundsätzlich keinen Ermessensfehler der Behörde (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1985 - BVerwG 1 B 51.85 - InfAuslR 1985, 199; OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 Bs 375/03 - juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 40 Rdnr. 62; Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 24 Rdnr. 28 f., § 26 Rdnr. 52; Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 114 Rdnr. 24 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 114 Rdnr. 189 ff.).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 5 B 16.94

    Mitwirkung des Schwerbehinderten im Kündigungs- Zustimmungsverfahren

    Dagegen besteht für die Behörde grundsätzlich kein Anlaß, in Richtung auf denkbare Umstände, die allein den Lebensbereich des Betroffenen berühren, von ihm aber im Verwaltungsverfahren nicht geltend gemacht werden, von Amts wegen zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1985 - BVerwG 1 B 51.85 - unter Bezugnahme u.a. auf BVerwGE 59, 87 ; vgl. ferner BVerwGE 85, 79 ).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86

    Klagebefugnis der Ehefrau gegen eine gegen ihren Ehemann gerichtete

    Bei der einem Rauschgifttäter in seinem Heimatstaat drohenden erneuten Bestrafung bis hin zur Todesstrafe handelt es sich auch nicht um einen ausschließlich den persönlichen Lebensbereich des Ausländers betreffenden Umstand, dem - wenn nicht vom Ausländer selbst geltend gemacht - nach der Rechtsprechung des Senats die Behörde von Amts wegen nicht nachzugehen braucht (Beschluß vom 10. Mai 1985 - BVerwG 1 B 51.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108).
  • VGH Hessen, 12.03.1990 - 12 UE 3026/86

    Zum Ausweisungsermessen bei möglicher Doppelbestrafung; "Türkeibezug" der

    Bei der einem Rauschgifttäter in seinem Heimatland drohenden erneuten Bestrafung bis hin zur Todesstrafe handelt es sich nämlich nicht um einen ausschließlich den persönlichen Lebensbereich des Ausländers betreffenden Umstand, dem -- wenn nicht vom Ausländer selbst in das Verfahren eingeführt -- nach der Rechtsprechung die Behörde von Amts wegen nicht nachzugehen brauchte (vgl. BVerwG, 01.12.1987 -- 1 C 29.85 --, a.a.O., unter Hinweis auf 10.05.1985 -- 1 B 51.85 --, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 108).
  • VG Arnsberg, 10.09.2020 - 10 K 687/18
  • OVG Niedersachsen, 27.05.1993 - 11 L 467/93

    Ausländerrecht; Jugendstrafe; Freiheitsstrafe; Gleichsetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1985 - 11 S 2185/85

    Ausweisung eines Ausländers wegen begangener Eigentumsdelikte und

  • VGH Hessen, 12.03.1990 - 12 UE 427/87

    Ausweisung; Prognose; Berücksichtigung von nach dem Widerspruchsbescheid

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